Wer verordnet Ergotherapie?

Die Verordnung von Ergotherapie erfolgt durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderärzte oder Neurologen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt.

In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Die Ergotherapie wird eingesetzt bei Menschen jeden Alters mit:

  • motorisch-funktionellen,
  • sensomotorisch-perzeptiven,
  • neuropsychologischen

und/oder psychosozialen Störungen.