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Wer
verordnet Ergotherapie?
Die
Verordnung von Ergotherapie erfolgt durch den
behandelnden Hausarzt oder Facharzt des Patienten,
z.B. Kinderärzte oder Neurologen, wenn eine
entsprechende Indikation vorliegt.
In
der Pädiatrie können Kinder auch schon
bei bestehendem Verdacht auf beispielweise eine
Entwicklungsverzögerung oder
Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die
ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.
Die
Ergotherapie wird eingesetzt bei Menschen jeden
Alters mit:
- motorisch-funktionellen,
- sensomotorisch-perzeptiven,
- neuropsychologischen
und/oder
psychosozialen Störungen.
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